Das Finanzgericht des Saarlandes ist vor allem für Steuer-, Zoll- und Kindergeldangelegenheiten zuständig.
Nicht verhandelt werden Steuerstrafsachen.
Das Finanzgericht besteht aus dem Präsidenten, den Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern in der erforderlichen Anzahl (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Finanzgerichtsordnung). Bei den Finanzgerichten werden Senate gebildet. Das Finanzgericht des Saarlandes verfügt derzeit über zwei Senate, mit jeweils drei Berufsrichtern.
Die Senate entscheiden in der Besetzung mit drei Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern, soweit nicht die Zuständigkeit des Einzelrichters besteht. Bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung und bei Gerichtsbescheiden (§ 90 a Finanzgerichtsordnung) wirken die ehrenamtlichen Richter nicht mit.
Beim Finanzgericht des Saarlandes ist außerdem eine Geschäftstelle eingerichtet. Dort arbeiten der Geschäftstellenleiter sowie zwei Servicekräfte. Aufgabe der Geschäftstelle ist die Unterstützung der richterlichen Arbeit. Von daher sind die Tätigkeiten vielfältig. Sie reichen von der Schreibarbeit über die Aktenführung bis hin zur Organisation der Bibliothek und anderer Einrichtungen. Der Geschäftstellenleiter fungiert auch als Kosten- und Urkundsbeamter.