Finanzgericht des Saarlandes

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Ein wichtiger Hinweis:

Diese Homepage dient ausschließlich Ihrer Information. Hingegen ist sie - zumindest derzeit - nicht dazu gedacht, Klagen, Schriftsätze o.ä. an das Finanzgericht zu leiten. Hierzu sind die rechtlichen Voraussetzungen noch nicht geschaffen.

Dennoch eingehende Schriftsätze können nicht bearbeitet werden und entfalten keine Rechtswirkung!

Das Finanzgericht des Saarlandes ist auch für eine Rechtsberatung nicht zuständig. Sie können aber bei der Geschäftsstelle des Finanzgericht des Saarlandes Ihre Klage oder aber Ihren Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zur Niederschrift erklären, d.h. Ihre Klage oder Ihr Antrag wird von der Geschäftsstelle schriftlich aufgenommen.

 


Verantwortlich für den Inhalt:

Dr. Schmidt-Liebig,

Präsident des Finanzgericht des Saarlandes